Geoinformationen und Vermessung
Das amtliche Geoinformations- und Vermessungswesen ist Teil der staatlichen Infrastruktur. Es richtet eine Geodateninfrastruktur ein und stellt diese für den Zugang und die Nutzung von Geodaten bereit. Die Geodaten bilden die Grundlage für alle orts- und raumbezogenen Maßnahmen des Landes.
Die Grundstückswertermittlung stellt einen eigenständigen Bereich dar, der fachlich eng mit dem Geoinformations- und Vermessungswesen verbunden ist.
- Gesetz über das amtliche Geoinformations- und Vermessungswesen (Geoinformations- und Vermessungsgesetz – GeoVermG M-V)
- Gesetz über die Berufsordnung der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure im Land Mecklenburg-Vorpommern (BO-ÖbVI M-V)
- Kostenverordnung für Amtshandlungen der Vermessungs- und Katasterbehörden sowie anderer Vermessungsstellen (Vermessungskostenverordnung - VermKostVO M-V)
- Verordnung über die Bestellung, die Berufsausübung und die Führung eines Dienstsiegels der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure (Verordnung für Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure - ÖbVI-VO)
- Baugesetzbuch (BauGB)
- Landesverordnung über die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte (Gutachterausschusslandesverordnung - GutALVO M-V)
- Kostenverordnung für Amtshandlungen der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte und deren Geschäftsstellen (Gutachterausschusskostenverordnung - GAKostVO M-V)