Startschuss für die Landesstrategie Istanbul-Konvention

Gleichstellungsministerin Jacqueline Bernhardt und die Leitstelle für Frauen und Gleichstellung stellen den Evaluationsbericht vor.

Gleichstellungsministerin Jacqueline Bernhardt zur Vorstellung des Evaluationsberichts in Güstrow. Foto: JM Details anzeigen
Gleichstellungsministerin Jacqueline Bernhardt zur Vorstellung des Evaluationsberichts in Güstrow. Foto: JM
Gleichstellungsministerin Jacqueline Bernhardt zur Vorstellung des Evaluationsberichts in Güstrow. Foto: JM
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Nr.36/45  | 11.04.2024  | JM  | Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz

Mecklenburg-Vorpommern erhält eine Landesstrategie zur Umsetzung der Istanbul-Konvention. Heute ist dafür der Startschuss gefallen. Die Landesstrategie folgt dem Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, das am 1. Februar 2018 für Deutschland in Kraft trat und damit rechtlich auch für Mecklenburg-Vorpommern bindend ist. Der Koalitionsvertrag sieht vor, den Dritten Landesaktionsplan zur Bekämpfung von häuslicher und sexualisierter Gewalt gegen Frauen und Kinder zu einer Landesstrategie zur Umsetzung der Istanbul-Konvention für Betroffene häuslicher und sexualisierter Gewalt weiterzuentwickeln. Für dieses Vorhaben bekam das Rostocker Institut für Sozialforschung und gesellschaftliche Praxis e.V. (ROSIS) den Auftrag einer Evaluation des Beratungs- und Hilfenetzes sowie einer Bestandsanalyse. Auch sollten Vorschläge zur Weiterentwicklung des Landesaktionsplanes gemacht werden. Die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt und die Leitstelle für Frauen und Gleichstellung stellten das Ergebnis am Donnerstag vor.

Gleichstellungsministerin Jacqueline Bernhardt: „An der Studie nahmen Personen aus den Bereichen Polizei, Justiz, Kommunale Gleichstellungsbeauftragte, Kinderhilfe, Jugendhilfe, Expertinnen und Experten aus Bildung, Opferhilfe, Gesundheit und dem spezialisierten Beratungs- und Hilfenetz teil. Der Bericht ist eine sehr hilfreiche Grundlage für den Erarbeitungsprozess der Landesstrategie. Die Ergebnisse haben verdeutlicht, dass wir nur durch gemeinsames Agieren, Gewalt gegen Frauen bekämpfen können. Wichtigster Punkt war, dass der Ansatz nur ganzheitlich funktioniert. Die Landesstrategie und die Istanbul-Konvention können nur gemeinsam erfolgreich umgesetzt werden“, so die Ministerin.

Die Landesbeauftragte für Frauen und Gleichstellung in der Landesregierung Wenke Brüdgam: „Kooperation und Vernetzung spielen auch künftig eine erhebliche Rolle sowohl im Bereich der Prävention, des Schutzes und auch in der Strafverfolgung. Der Bedarf an Fort- und Weiterbildungen in den verschiedenen Arbeitsbereichen wird in dem Bericht sehr deutlich aufgezeigt. Anhand der Ergebnisse können wir jetzt Prioritäten festlegen.“

Ministerin Bernhardt möchte dabei vor allem eine im Bericht angemahnte Kommunikations- und Fortbildungslücke schließen. „Für Richterinnen und Richter an den Familiengerichten werden wir die bundesrechtliche Pflicht zur Fortbildung evaluieren lassen. Das möchte ich mit meinen Kolleginnen und Kollegen auf der Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister diskutieren. Die Evaluation des Beratungs- und Hilfenetzes zeigt auch, dass das Angebot der psychosozialen Prozessbegleitung zur Unterstützung von Betroffenen in Strafverfahren überwiegend bekannt ist und die Unterstützung im Einzelfall positiv bewertet wird. Die Befragten wünschen sich aber eine Ausweitung der Verfügbarkeit des Angebotes auch auf Fälle häuslicher Gewalt. Dafür habe ich mich schon Ende letzten Jahres eingesetzt. Mecklenburg-Vorpommern war dem Entschließungsantrag aus Nordrhein-Westfalen im Bundesrat beigetreten, nach der eine Beiordnung der Prozessbegleitung für Kinder und Jugendliche als Opfer von schweren Sexual- und Gewaltstraftaten schon von Amts wegen erfolgt. Ebenso sollte die häusliche Gewalt zukünftig berücksichtigt werden. Die Höhe der Fallpauschalen sollte überprüft werden. Ich werde außerdem mich dafür einsetzen, dass die Beiordnung der psychosozialen Prozessbegleitung für alle erwachsenen Verletzten möglich wird“, sagte Gleichstellungsministerin Jacqueline Bernhardt zur Vorstellung des Evaluationsergebnisses.

„Natürlich wird im Bericht auch darauf hingewiesen, dass überall mehr Geld wünschenswert wäre. Allerdings ist auch zu sagen, dass die rot-rote Landesregierung stets das Beratungs- und Hilfenetz unterstützt hat. Für das Jahr 2024 sind insgesamt Landesmittel in Höhe von rund 3.366 Millionen Euro vorgesehen. Davon sind allein rund 2.840 Millionen für das spezialisierte Beratungs- und Hilfenetz eingeplant. Mehr finanzielle Mittel und damit mehr Kapazitäten, eine noch bessere Ausstattung und mehr Personal im spezialisierten Hilfenetz werden gefordert. Das behalten wir im Blick, werden aber auch den Bund in die Pflicht nehmen. Klar ist aber auch, dass wir weder Geld drucken, noch Menschen backen können. Somit müssen wir auch in effektiveren Strukturen denken“, so die Gleichstellungsministerin.

Landesbeauftragte Brüdgam: „Die Ergebnisse der Evaluation zeigen auch, dass die erste Krisenintervention - also die Maßnahmen der polizeilichen Gefahrenabwehr und des Gewaltschutzgesetzes – in der Regel gut funktionieren und Betroffene von häuslicher und sexualisierter Gewalt schnelle Hilfe bekommen. So können die Frauenhäuser und Beratungseinrichtungen des Hilfenetzes häusliche und sexualisierte Gewalt im Durchschnitt innerhalb von 3,3 Tagen ab Kontaktaufnahme einen Beratungstermin anbieten. Die Frauenhäuser des Landes mussten 2022 statistisch gesehen, gut jeden Tag eine Frau vertrösten. 306 Frauen konnten nicht aufgenommen werden. Grund waren fehlende räumliche Kapazitäten. Dennoch wird jeder Frau bei der Lösungssuche geholfen“, so die Landesbeauftragte für Frauen und Gleichstellung in der Landesregierung anlässlich der Vorstellung des Berichts. Gleichzeitig wurde der Startschuss zur Erarbeitung der Landesstrategie unter Federführung der Koordinierungsstelle Istanbul-Konvention gegeben. Die Koordinierungsstelle Istanbul-Konvention wird im Gleichstellungsministerium zum 1. Mai die Arbeit aufnehmen.

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