Nicht immer sind wir einverstanden, wenn Verwaltungen bzw. Behörden uns Pflichten auferlegen oder Anträge ablehnen. Egal, ob ein Anlieger einen Beitrag zum Ausbau der Straße leisten soll, eine Baugenehmigung abgelehnt oder Abschleppkosten wegen "Falschparkens" verlangt werden, selten gibt das Anlass für Freudensprünge.
Mit einer solchen Situation muss sich in einem Rechtsstaat niemand abfinden. Gegen Verwaltungsentscheidungen kann vor den Verwaltungsgerichten geklagt werden. Dann überprüft ein unabhängiges Gericht die Richtigkeit eines solchen Verwaltungsaktes. Am Ende steht eine Entscheidung der dritten Gewalt, die sich ausschließlich an Gesetz und Recht orientiert.
Diese Broschüre möchte den Weg zu einer solchen Entscheidung der Verwaltungsgerichte überschaubar darstellen.