Mehrlingsgeburten
Gewährung einer finanziellen Hilfe für Familien bei der Geburt von Mehrlingen (ab Drillingen)
Die Ministerpräsidentin zu Gast bei einer Familie mit Drillingen
© Staatskanzlei
Die Ministerpräsidentin zu Gast bei einer Familie mit Drillingen
© Staatskanzlei
Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt eine freiwillige finanzielle Hilfe für Familien im Falle von Mehrlingsgeburten (ab Drillingen) in Höhe von 1.000 Euro pro Kind.
Voraussetzung
Antragsberechtigt sind Sorgeberechtigte, die zum Zeitpunkt der Geburt und des Antrages ihre alleinige oder Hauptwohnung in Mecklenburg-Vorpommern haben und bei denen die Kinder mit alleiniger oder Hauptwohnung gemeldet sind und leben.
Verfahren:
Der Antrag ist über die zuständige Meldebehörde an die Staatskanzlei zu stellen.
Fristen:
Der Antrag muss innerhalb eines Jahres nach der Geburt der Kinder bei der Staatskanzlei vorliegen. Rückwirkend kann ein Antrag noch für Geburten bis zum 16. Oktober 2017 beantragt werden.
Rechtsgrundlage:
Erlass über die Gewährung einer finanziellen Hilfe bei der Geburt von Mehrlingen (Mehrlingsgeburtenerlass) vom 2. Oktober 2018