Administration

Der Ausbau und die Verbesserung der digitalen Infrastruktur an den Schulen erhöht den Bedarf für technische Unterstützung. Bund und Länder haben deswegen das Administratorenprogramm (Corona-Hilfe II) aufgelegt. Mit diesem Förderprogramm können Schulträger Mittel für die Finanzierung und Ausbildung von IT-Administratorinnen und IT-Administratoren erhalten, die die Hard- und Software an den Schulen installieren, warten und bei Problemen schnell Hilfe leisten können. Finanziert werden können sowohl IT-Administratorinnen und IT-Administratoren, die beim Schulträger beschäftigt sind, als auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über Administrations- und Supportverträge bei externen Dienstleistern.

11 Millionen Euro für die IT-Administration

Voraussetzung für die Administrationsförderung ist, dass die Schulträger das Corona-Zusatzprogramm „Leihgeräte für Lehrkräfte“ umsetzen und den Lehrerinnen und Lehrern mobile Endgeräte zur Verfügung stehen. Mit dem Administratorenprogramm weiten Bund und Länder ihr Engagement bei der Digitalisierung der Schulen aus. Der Bund stellt insgesamt 500 Millionen Euro zusätzlich für die Förderung von professionellen Administrations- und Support-Strukturen zur Verfügung, um die Schulträger bei der technischen IT-Administration an Schulen zu unterstützen. Die Mittel werden nach dem sogenannten Königsteiner Schlüssel auf die Länder verteilt. In Mecklenburg-Vorpommern stehen rund 10 Millionen Euro Bundesmittel zur Verfügung, die durch das Land mit einer weiteren Million Euro kofinanziert werden.

Technische Unterstützung für Schulen

Das Land hat den Schulträgern im September 2021 mitgeteilt, wie hoch ihr Budget ist und einen vorzeitigen Maßnahmebeginn gewährt, um einen sofortigen Beginn der Umsetzung zu ermöglichen. Die Fördermittel können insbesondere für die Einstellung von IT-Administratorinnen und IT-Administratoren verwendet werden, die sich um die technische Planung, Installation, Pflege der digitalen Infrastruktur und der mobilen Endgeräte kümmern, Systemserviceleistungen im laufenden Betrieb erbringen und die Anlagen und Systeme in einer oder in mehreren Schulen warten und pflegen. Außerdem ist es möglich, Qualifizierungs- und Weiterbildungsangebote von bis zu 10.000 Euro einmalig pro Fachkraft zu finanzieren. Die genauen Förderbedingungen regelt das Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung in einer Förderrichtlinie. So ist es in der Verwaltungsvereinbarung von Bund und Ländern vorgesehen.

Kontakt

Referatsleiter
Jens Landt-Kanieser
Referat 300: Digitalisierung im Schulbereich
Telefon: 0385 588-17300

Publikationen und Dokumente

Rechtsvorschriften

Administrationsförderrichtlinie - AdminFöRL M-V

Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen aus dem Förderprogramm Administration des DigitalPakts Schule 2019 bis 2024 für die Ausbildung und Finanzierung von IT-Administratorinnen und -Administratoren an Schulen 

Vom 28. November 2022