08.05.2024
|
SM
|
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport
Generell gilt: Bei lebensbedrohlichen medizinischen Notfällen wird der Rettungsdienst unter der Telefonnummer 112 gerufen, bei akuten, nicht lebensbedrohlichen Erkrankungen unter der Rufnummer 116117 des kassenärztlichen Bereitschaftsdienstes. In der Praxis ist die Abgrenzung aber längst nicht so klar und eindeutig wie in der Theorie, sodass es zu Zeitverlusten bei der Alarmierung des richtigen Hilfsmittels oder zur nicht indikationsgerechten Bindung knapper Ressourcen kommen kann. Deshalb fordern Experten in Gutachten zur Verbesserung der Notfallversorgung seit langem die Vernetzung der beiden Rufnummern und damit des Rettungsdienstes und des ärztlichen Bereitschaftsdienstes.